Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Möglichkeit zum Einkauf bei der Tafel Lüdinghausen hängt vom jeweiligen Einkommen ab.
Die Bedürftigkeit wird nach Vorlage entsprechender Einkommensnachweise individuell geprüft.

Ja. Maßstab bei der Prüfung sind Hilfen nach der Sozialgesetzgebung und geringes Einkommen bzw. geringe Rente.

Für die Bedürftigkeitsprüfung müssen Arbeitseinkommen und sonstige Einkommen wie Kindergeld oder Unterhalt nachgewiesen werden. Außerdem sind Nachweise über finanzielle Verpflichtungen wie Mietverträge und Unterhaltsleistungen vorzulegen.Keine Beürftigkeitsprüfung ist nötig bei Beziehern von Arbeitslosengeld II und Personen, die Grundsicherungsleistungen bekommen. Sie erhalten nach Vorlage der vom Sozialamt ausgestellten Bescheide automatisch eine Einkaufsberechtigung.

Einkaufsberechtigte erhalten einen Ausweis, der bei jedem Besuch des Ladens vorzuzeigen ist. Der Berechtigungsschein
wird für Einzelpersonen und Familien (die Anzahl der Erwachsenen und Kinder wird jeweils eingetragen) ausgestellt.
In regelmäßigen Abständen wird überprüft, ob eine Bedürftigkeit weiterhin vorliegt.

Die Menge der Waren ist von den Spenden der Lebensmittelgeschäfte abhängig. Es gibt bei der Menge zwar Unterschiede, doch bisher hat die große Spendenbereitschaft der Betriebe immer ein ausreichend großes Sortiment gewährleistet.

Ja, man kann Produkte aussuchen. Die Auswahl kann sich aber nur auf die von Firmen gespendeten und verfügbaren Waren beziehen.

Es kommen nur Menschen zur Tafel Lüdinghausen aus Orten, in denen es keine Tafel gibt.
Es wird verhindert, dass Kunden auch bei anderen Tafeln im Umkreis einkaufen, indem ein Abgleich der Namen erfolgt.

Je Einkauf sind zwei Euro zu bezahlen. Die Warenmenge richtet sich nach der Personenzahl, die auf dem Ausweis steht.
Diese Zahl ergibt sich aus der Personenzahl, die in der Bedarfsgemeinschaft (gemeinsamer Haushalt) lebt.

Ausgabetage sind in Lüdinghausen der Deinstag und Mittwoch jeder Woche, in Olfen der Donnerstag.
Die Berechtigten sind in Gruppen eingeteilt.
Für jede Gruppe stehen 75 Minuten zur Verfügung.
Die Ausgabezeiten finden sich auf der Seite “Für unsere Kunden“.

Berechtigte Personen, die nicht selber in der Lage sind, die Lebensmittel abzuholen, können sich durch eine von ihnen
beauftragte Person, die den Ausweis der Berechtigten vorlegt, vertreten lassen. Ein Bringdienst ist aus organisatorischen
und personellen Gründen grundsätzlich nicht möglich.

Träger der Tafel ist ein eingetragener Verein, dessen Mitglieder durch ihren Jahresbeitrag (zwölf Euro) bei der
Finanzierung der Betriebskosten des Tafelgebäudes helfen. Zur weiteren Finanzierung tragen die Kunden durch ihren
Einkaufspreis sowie Spenden bei.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lüdinghauser Tafel sind ehrenamtlich und unentgeltlich tätig.

Ja, die Tafel Lüdinghausen kann eine ununterbrochene Kühlkette gewährleisten, weil wir alles tun, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten,
und zwar stehen dafür ein Kühlwagen, ein Kühl- und ein Tiefkühlhaus zur Verfügung.Für die Lebensmittelbeförderung gelten besondere Bestimmungen.
Die Haltbarkeit von Frischwaren ist von niedrigen Temperaturen abhängig und erfordert dauernde Kühlung, um die Ware zu schützen.
Für Milch- und Molkereiprodukte liegt die maximale Temperatur durchgehend bei 8 ° C.
Kommt es zu einer Unterbrechung der Kühlkette, so sind Lebensmittel dadurch in ihrer Qualität gemindert oder möglicherweise verdorben.
Für einwandfreie Ware ist die durchgehende Kühlung vom Hersteller über die Händler (und natürlich auch über die Tafeln)
bis zum Endverbraucher erforderlich.
In jedem Fall gilt auch für unsere Kunden, die Ware zu Hause so schnell wie möglich sachgerecht im Kühlschrank zu lagern,
im Bereich zwischen 4 und 8 °C, und bald zu verbrauchen.Für Tiefkühlwaren gelten besondere Regeln. Tiefkühlware darf bis zur Abgabe die zulässige Höchsttemperatur von -18 ° C nicht überschreiten.
Einmal an- oder aufgetaute Produkte sind anfällig für bakterielles Wachstum und sollten rasch verbraucht werden und nicht nochmals eingefroren werden.

Die Tafel Lüdinghausen wird regelmäßig kontrolliert.a) durch das Finanzamt:
Dazu wird dem Finanzamt Lüdinghausen jährlich die von unserem Steuerberater erstellte Einnahmeüberschußrechnung eingereicht.
Das Finanzamt prüft, ob die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Genehmigung der Gemeinnützigkeit des Vereins (noch) gegeben sind.b) durch die Lebensmittelüberwachung des Kreises Coesfeld:
Die Lebensmittelüberwachung des Kreises Coesfeld führt in unregelmässigen Abständen unangemeldete Kontrollen durch.
Dabei wird die Einhaltung der gesetzlichen Lebensmittelhygienevorschriften geprüft.
Sollten dabei Mängel im Betrieb festgestellt werden, sind diese unverzüglich zu beheben.

Die Lüdinghauser Apotheken unterstützen seit Dezember 2010 die Kunden der Tafel Lüdinghausen mit dem GRÜNEN REZEPT.
Die Apotheken helfen beim Einkauf rezeptfreier Medikamente, die bisher von den Tafelkunden komplett selbst bezahlt werden mußten,
mit einem Preisnachlass von 25 Prozent.Um diese Vergünstigung zu erhalten, ist Folgendes zu beachten:Wenn der Arzt ein rezeptfreies Medikament verordnet, fragen die Kunden der Tafel nach dem GRÜNEN REZEPT.
Der Arzt notiert darauf das erforderliche Medikament. Der Kauf in einer Lüdinghauser Apotheke wird nun um 25 Prozent günstiger,
wenn das GRÜNE REZEPT zusammen mit dem Personalausweis und dem Ausweis der Tafel Lüdinghausen vorgelegt wird.

Wenn Sie weitere Fragen haben, die auf dieser Seite nicht beantwortet sind, dann schreiben Sie bitte eine Mail an info@tafel-luedinghausen.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir werden Ihre Frage(n) umgehend aufnehmen und beantworten.